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   LG Coburg, 25.06.2009 - 1 HKO 18/09, 1HK O 18/09   

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https://dejure.org/2009,37219
LG Coburg, 25.06.2009 - 1 HKO 18/09, 1HK O 18/09 (https://dejure.org/2009,37219)
LG Coburg, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 HKO 18/09, 1HK O 18/09 (https://dejure.org/2009,37219)
LG Coburg, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 1 HKO 18/09, 1HK O 18/09 (https://dejure.org/2009,37219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Grundsätze der Auslegung; mehrfache Zuwiderhandlung durch eine einheitliche Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung von Preisnachlässen oder Rabatten für eine unbestimmte Zahl von Waren mit der Einschränkung der Ausgenommenheit von "Werbeangeboten"; Notwendigkeit der näheren Bezeichnung der Bedeutung von "Werbeangeboten"; Aufklärende Zusätze unter Verwendung eines ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Werbeangebote" und "Sternchen-Hinweis"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus LG Coburg, 25.06.2009 - 1 HKO 18/09
    Die für ein fehlendes Verschulden beweisbelastete Beklagte (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 27. Auflage, Randziffer 1.152 zu § 12; BGH NJW-RR 2003, 1278; BGH GRUR 2009, 181) hat den insoweit bestrittenen Sachvortrag jedenfalls nicht unter Beweis gestellt.

    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BHG GRUR 2009, 181 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00

    "Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

    Auszug aus LG Coburg, 25.06.2009 - 1 HKO 18/09
    Die für ein fehlendes Verschulden beweisbelastete Beklagte (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 27. Auflage, Randziffer 1.152 zu § 12; BGH NJW-RR 2003, 1278; BGH GRUR 2009, 181) hat den insoweit bestrittenen Sachvortrag jedenfalls nicht unter Beweis gestellt.
  • OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Grundsätze der Auslegung; mehrfache

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 25.06.2009, Aktenzeichen 1 HKO 18/09, wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO einstimmig zurückgewiesen.
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